Barrierefrei in die Zukunft: Was das neue Barrierefreiheitsgesetz für Unternehmen bedeutet

06.06.2025

Ab dem 28. Juni 2025 wird in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wirksam. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen – vor allem im digitalen Bereich. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch wertvolle Wettbewerbsvorteile.

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Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG setzt die europäische Richtlinie RL (EU) 2019/882 um und verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe, ohne besondere Erschwernis und auf übliche Weise nutzbar sind.

Besonders betroffen sind:

  • Betreiber von Websites, Online-Shops, Apps

  • Anbieter von E-Books, Bankdienstleistungen, Kommunikationsdiensten

  • Hersteller von Selbstbedienungsterminals, Smartphones, E-Readern

Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro).

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Zeichen für Inklusion, digitale Verantwortung und Kundenzentrierung.


Vorteile:

  • Mehr Reichweite: Erreichbarkeit für alle Nutzer:innen

  • Besseres SEO: Barrierefreie Inhalte werden von Suchmaschinen bevorzugt

  • Bessere Nutzerfreundlichkeit & Conversion-Rates

  • Vermeidung von Geldstrafen bis zu 80.000 Euro

Unsere Verantwortung: Wir setzen Websites barrierefrei um

Bei POINTED. entwickeln wir Websites grundsätzlich mit Blick auf barrierefreies Design – auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
Wir achten unter anderem auf:

  • Textgrößen, Kontraste & Schriftarten

  • Screenreader-Optimierung

  • Tastaturbedienbarkeit

  • Mehrkanalige Informationsdarstellung (z. B. Schrift & Audio)

  • Barrierefreiheitserklärungen gemäß Anlage 3 BaFG

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

  1. 1 Prüfen, ob das BaFG auf dich zutrifft

    Wenn du über eine Website, App oder einen Online-Shop verfügst, der Dienstleistungen oder Produkte für Endkund:innen anbietet, gilt das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für dich.

    Wichtige Prüffragen:

    • Bietest du Dienstleistungen über deine Website an?

    • Können Nutzer:innen online buchen, bestellen oder abonnieren?

    • Bist du Hersteller oder Händler digitaler Produkte im Geltungsbereich?

  2. 2 Barrierefreiheit auf der Website erklären

    Erstelle eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf deiner Website, um zu zeigen, wie du die Anforderungen erfüllst. Diese Erklärung ist für Dienstleister verpflichtend.

  3. 3 Jetzt handeln – wir unterstützen dich!

    Die Übergangsfrist endet bald. Lass uns gemeinsam prüfen, ob deine Website den Anforderungen entspricht – wir helfen dir dabei mit Expertise & Umsetzung.

Fragen? Wir sind für dich da.

Du bist unsicher, ob das Gesetz auf dein Unternehmen zutrifft? Oder möchtest du deine Website rechtzeitig anpassen? Melde dich bei uns – wir beraten dich gerne!

T: +43 676 788 94 07
E: office@pointed.at

Wir gehen stets bedacht mit persönlichen Daten um. Alle Infos dazu findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

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